Um den Klimawandel einzudämmen, muss die Wärmeversorgung umweltfreundlicher werden. Dabei spielen Heizsysteme ohne fossile Brennstoffe eine zentrale Rolle. Wärmepumpen bieten hier eine besonders nachhaltige Option. Doch was geschieht, wenn nach der Installation einer Wärmepumpe plötzlich ein Fernwärmenetz in der Nachbarschaft verlegt wird?
Eine juristische Analyse des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) bringt Klarheit: Wer bereits eine Wärmepumpe besitzt, kann nicht zum Anschluss an ein Fernwärmenetz verpflichtet werden.
Der Markt für Wärmepumpen wächst rasant. In Europa hat sich die Anzahl installierter Geräte innerhalb eines Jahrzehnts von ca. 700.000 auf fast 2,7 Millionen im Jahr 2023 vervierfacht. Etwa die Hälfte davon sind Luft-Wasser-Wärmepumpen, die einfach zu installieren sind und mit einer durchschnittlichen Jahresarbeitszahl von 3,2 erheblich zur CO2-Reduktion beitragen. So können Hausbesitzer die Anforderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nach 65% erneuerbaren Energien beim Heizungstausch problemlos erfüllen.
Das GEG erlaubt auch einen Fernwärmeanschluss zur Erfüllung dieser Quote. Da Kommunen seit Anfang 2024 zur Wärmeplanung verpflichtet sind, entsteht eine direkte Konkurrenz zwischen lokalen Wärmenetzen und dezentralen Wärmepumpen. Dies wirft die Frage auf, ob Hausbesitzer mit Wärmepumpe zum Anschluss an ein neues Wärmenetz gezwungen werden können.
Grundsätzlich können Gemeinden einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmenetze erlassen, wenn dies dem Gemeinwohl dient. Dies muss jedoch durch Umwelt- oder Gesundheitsschutz begründet sein, nicht durch wirtschaftliche Interessen.
Das Rechtsgutachten argumentiert, dass bei einer bereits installierten, emissionsärmeren Wärmepumpe ein Anschlusszwang an ein Fernwärmenetz nicht gerechtfertigt wäre. Selbst bei gleicher Emissionsbilanz würde ein Zwang gegen den Grundsatz der Angemessenheit verstoßen. Das GEG stellt Wärmepumpen unabhängig vom CO2-Gehalt des Stroms mit regenerativen Technologien gleich.
Ein reiner Anschlusszwang ohne Nutzungspflicht wäre aufgrund der hohen Kosten ebenfalls schwer durchsetzbar. Das Gutachten sieht kaum Möglichkeiten, wie ein bloßer Anschluss ohne Nutzung den Klima- und Gesundheitsschutz fördern könnte.
Wärmepumpenbesitzer können der kommunalen Wärmeplanung also gelassen entgegensehen. Ihre Investition bleibt rechtlich geschützt und trägt schon jetzt zum Klimaschutz bei. Während der Aufbau nachhaltiger Wärmenetze noch Jahre dauern wird, ermöglichen Luft-Wasser-Wärmepumpen eine schnelle Umrüstung auf umweltfreundliches Heizen - auch in älteren Gebäuden mit höherem Wärmebedarf.
Bild: © Vaillant
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